Alle einheinmischen Amphibien (Frosch- und Schwanzlurche) sind nach
BGBl. I 1999 Streng geschützt
(s. a. BArtSchV=Bundes Artenschutzverordnung)
http://www.bmu.de/fset1024.php
Einheimische Amphibien, Bestimmungshilfe
Das neue Bundesnaturschutzgesetz
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 1. Februar 2002 ein
neues Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beschlossen. Damit hat die rot-grüne
Koalition eines Ihrer zentralen umweltpolitischen Projekte dieser Legislaturperiode
umgesetzt.
Das noch geltende Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist veraltet, in
wichtigen Teilen stammt es aus dem Jahr 1976. Um heute die Natur und Artenvielfalt
zu schützen und als Lebensgrundlagen für spätere Generationen
zu sichern, muss das Naturschutzrecht umfassend erneuert werden. Die Novelle
passt das Bundesnaturschutzgesetz dem modernen Industriestaat Deutschland
an. Der Naturschutz wird gestärkt!
----------------
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bartschv_1999/
BArtSchV Anlage 1 (zu § 1) Schutzstatus wild lebender Tier- und
Pflanzenarten
(1) Es ist verboten, in folgender Weise wild lebenden Tieren der besonders
geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten,
die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie
anzulocken, zu fangen oder zu töten: etc.
BArtSchV Anlage 2 Erläuterungen zur Anlage 1
6. "Europäisch" ist eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart,
die ihr
Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges
Wanderungsgebiet ganz oder teilweise
a) in Europa hat oder in geschichtlicher Zeit
hatte oder
b) auf natürliche Weise nach Europa ausdehnt.
Europa umfasst im Osten und Südosten jenen
Teil Eurasiens, der vom
Uralgebirge und der Kaspisee, dem Kaukasus, dem
Schwarzen Meer, dem
Bosporus, dem Marmarameer und den Dardanellen begrenzt
wird, dazu alle
Ägäischen Inseln und Kreta; im Süden
und Südwesten Malta, Sizilien, die
Balearen und die Iberische Halbinsel; im Westen
die Britischen Inseln und
im Norden Skandinavien mit Island, sowie Spitzbergen,
Franz-Joseph-Land
und Nowaja Semlja.
|